Rückgabe und Entsorgung

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten gewerblicher Endnutzer

Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller verpflichtet, für Elektrogeräte anderer Nutzer als privater Haushalte eine Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.
Wir, die AUMA Riester GmbH & Co. KG übernehmen die Verantwortung für unsere Produkte und entsorgen diese nach Rückgabe ordnungsgemäß.
Hierfür bieten wir unseren Kunden eine bequeme Rückgabemöglichkeit an. Die Kosten für den Transport zur Rückgabestelle und der Entsorgung selbst sind vom Kunden zu tragen.

Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung von Elektrogeräten

Sie möchten ein von der AUMA Riester GmbH & Co. KG gekauftes Elektrogerät der korrekten Entsorgung zuführen. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Spedition Ihrer Wahl oder einen entsprechenden Paketdienst zu beauftragen, um die Elektroaltgeräte/das Elektroaltgerät an unsere zentrale AUMA Sammelstelle:

 

AUMA Riester GmbH & Co. KG

Toyota-Allee 44

50858 Köln

 

Bitte melden Sie unter den Kontaktdaten

 

+49 7631 809-2003

inhouse.service@auma.com

 

die Rückgabe vor Versand der Elektrogeräte an, damit wir den Ablauf der Rückgabe und die Kosten der Entsorgung mit Ihnen abstimmen können.

Sie sind natürlich nicht verpflichtet, unsere Rückgabemöglichkeit zu nutzen und können Elektrogeräte auch selbst ordnungsgemäß entsorgen.

Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 19a ElektroG etwaige personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektrogeräten von Ihnen zu löschen sind.

 

Bedeutung des Symbols zur Kennzeichnung von Elektrogeräten und Informationen zur Entsorgung

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Elektrogeräten weist auf eine separate Sammlung von Elektroaltgeräten hin und bedeutet, dass diese nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Elektrogeräte unter keinen Umständen vom Kunden oder einem sonstigen Endnutzer im unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen. Ferner müssen Kunden oder sonstige Endnutzer Elektrogeräte vor einer Entsorgung oder Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektrogerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Elektrogerät entnommen werden können, zerstörungsfrei trennen.